So lautet die Überschrift eines interessanten Artikels zum Thema Durchlässigkeitsprüfung von „Corona-Masken“ nach verschiedenen Prüfnormen auf der Seite von „Doccheck“. Dr. Roland Ballier, Sachverständiger für Medizintechnik wird in dem Beitrag zitiert: „Ein und dieselbe Maske erfüllt je nach Auslegung der Prüfkriterien die Norm oder auch nicht.“ Damit ist gemeint, dass die Bewertung und Zulassung einer Maske als „Atemschutzmaske“ abhängig ist von dem Verfahren, dem die Prüfnorm zugrunde liegt.
So unterliegen die Filter von Atemschutzmasken Vorschriften und Standards auf der ganzen Welt. Diese Standards definieren bestimmte erforderliche Eigenschaften und Leistungsmerkmale,
welche die Atemschutzmasken einhalten müssen, um dem entsprechenden Standard zu genügen. In der EU und in Deutschland benutzte Atemschutzmasken sind häufig nach europäischem (Europa EN
149-2001) oder US-amerikanischem ( United States NIOSH-42CFR84) oder chinesischem (China GB2626-2006) Standard zertifiziert und werden häufig als „äquivalent“ gegeneinander bezeichnet.
Doch auch innerhalb eines Normsystems wie der europäischen DIN Norm EN 149-2001 gibt es Unterschiede im Ergebnis, je nachdem mit welcher (für das Testverfahren
erlaubten) Partikelgröße die Messung durchgeführt wird. Ebenso beeinflusst das Messverfahren selber (Photometrische Messung mit alten oder neuen Photometern) das
Testergebnis und damit die Zulassung.
Das erschwert für den Anwender, den Importeur und der im Arbeitsschutz beratenden Person erheblich die Auswahl der geeigneten Atemschutzmaske.
Kommentar schreiben