Am 10.08.2020 hat die BAuA die neue Arbeitsschutzregel im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung durch die COVID-19-Pandemie publiziert. Ermittelt wird sie gemeinsam von der BauA und v den beratenden Arbeitsschutzausschüssen beim BMAS ( ABAS, ABS, AfaMed, ASTA). Das BMAS gibt sie im gemeinsamen Ministerialblatt bekannt. Diese SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel wendet sich an den Arbeitgeber und konkretisiert Anforderungen nach dem ArbSchG – hier im Hinblick auf die Gefährdung durch die...