Am 10.08.2020 hat die BAuA die neue Arbeitsschutzregel im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung durch die COVID-19-Pandemie publiziert.
Ermittelt wird sie gemeinsam von der BauA und v den beratenden Arbeitsschutzausschüssen beim BMAS ( ABAS, ABS, AfaMed, ASTA).
Das BMAS gibt sie im gemeinsamen Ministerialblatt bekannt.
Diese SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel wendet sich an den Arbeitgeber und konkretisiert Anforderungen nach dem ArbSchG – hier im Hinblick auf die Gefährdung durch die COVID-19-Pandemie. Sie bildet den „Goldenen Standard“ für den Arbeitgeber ab.